1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Weyh – Touristik und Geschäftspartnern sowohl B2B + B2C – nachfolgend Vertragspartner genannt – welche durch Weyh-Touristik zu verschaffenden Leistungen als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB im Rahmen von Pauschalreiseverträgen an ihre Kunden weitervermarkten.
1.2 Eigene Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, es sei denn, dass Weyh-Touristik diesen ausdrücklich zugestimmt hat. Soweit die Geltung sonstiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen vereinbart sein sollte, gelten diese nachrangig zu diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.1 Gegenstand der vertraglichen Leistungspflicht von Weyh-Touristik ist die Verschaffung von einzelnen touristischen Leistungen oder Leistungspaketen, bestehend aus verschiedenen touristischen Einzelleistungen, an den Vertragspartner. Hinsichtlich des konkreten
Leistungsumfangs sind nur die einzelvertraglichen Vereinbarungen maßgeblich.
2.2 Angaben in Anzeigen, Prospekten oder Unterlagen von Leistungsträgern oder sonstigen Dritten sind für die Leistungspflichten von Weyh-Touristik nicht maßgeblich, es sei denn, dass dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist.
3.1 Sämtliche Angaben in Anzeigen, Prospekten, Flyern und auf der Internetseite von Weyh-Touristik stellen nur Beispiele dar, sind unverbindlich und dienen nur Werbezwecken.
3.2 Zeigt der Vertragspartner Interesse an den Leistungen von Weyh-Touristik, wird ihm von Weyh-Touristik schriftlich, per Fax oder per E-Mail ein auf seine Wünsche angepasstes verbindliches Angebot übersandt. An dieses Angebot ist Weyh-Touristik – soweit in dem Angebot nicht anders angegeben – 14 Tage gebunden. Der Vertragspartner kann das Angebot schriftlich, per Fax oder per E-Mail annehmen.
Der Vertrag kommt durch den Zugang der Auftragsbestätigung an den Vertragspartner zustande.
3.3 Weicht die Annahmeerklärung des Vertragspartners von dem Angebot ab, so stellt diese ein neues Angebot dar. Die Annahme durch Weyh-Touristik bedarf in diesem Falle der Schriftform.
4.1 Art und Umfang der Leistungspflicht von Weyh-Touristik ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien. Änderungen wesentlicher Leistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Weyh-Touristik nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des von Weyh-Touristik zu verschaffenden Leistungspaketes nicht beeinträchtigen.
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners bleiben unberührt, soweit die von Weyh-Touristik geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3. Weyh-Touristik ist verpflichtet, den Vertragspartner über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
Dem Vertragspartner ist es untersagt, Weyh-Touristik gegenüber seinen Reisekunden, insbesondere in seinen Prospekten, Anzeigen oder Reiseunterlagen, als Reiseveranstalter zu bezeichnen oder in anderer Art und Weise diesen Eindruck zu erwecken.
Weiterhin ist es dem Vertragspartner untersagt, gegenüber seinen Reisekunden die Leistungsbeziehung zwischen ihm und Weyh-Touristik offenzulegen, es sei denn, dass er gesetzlich dazu verpflichtet ist.
6.1 Soweit einzelvertraglich nicht anders geregelt, hat der Vertragspartner bis 30 Tage vor Leistungsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 90 % auf den zu diesem Zeitpunkt geschuldeten Gesamtpreis zu leisten. Die Restzahlung wird mit dem Ende der von Weyh-Touristik zu verschaffenden Leistungen fällig. Insoweit gilt die in der Rechnung bezeichnete Zahlungsfrist. Es erfolgt eine Rechnungslegung unter Berücksichtigung der geleisteten Anzahlung.
6.2 Geht der Anzahlungsbetrag nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist Weyh-Touristik berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle erhebt Weyh-Touristik die aus Ziffer 9.2 ersichtlichen
Stornierungsgebühren.
6.3 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche von Weyh-Touristik aufzurechnen und/oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen. Dies gilt nicht hinsichtlich solcher Ansprüche des Vertragspartners, die rechtskräftig festgestellt oder zwischen den Parteien unstreitig bzw. von Weyh-Touristik als berechtigt anerkannt sind. Mit solchen Ansprüchen kann der Vertragspartner abweichend von der Regelung in Satz 1 nach vorheriger Ankündigung und fruchtloser Fristsetzung von einer Woche zur Begleichung bestehender Ansprüche auch gegen Ansprüche von Weyh-Touristik aufrechnen bzw. Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
7.1 Liegt der Beginn der von Weyh-Touristik zu verschaffenden Leistungen mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, behält sich Weyh-Touristik vor, den vertraglich vereinbarten Preis zu erhöhen, um einer Erhöhung von Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Hotel, Programm, Hafen-, Straßen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Leistung geltenden Wechselkurse Rechnung zu tragen. Gleiches gilt bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer soweit Weyh-Touristik nachweist, dass eine Pflicht zur Abführung von Mehrwertsteuer besteht. Das Preiserhöhungsverlangen ist nur bis zum 30. Tag vor dem vereinbarten Leistungsbeginn zulässig. Eine Preisänderung ist nur in dem Umfang möglich, wie sich nachweisbar nach Abschluss des Vertrages eingetretene Preisänderungen des in der Leistungsbeschreibung genannten Beförderungsanteils, Abgabenanteils oder der für die Reise geltenden Wechselkurse auf den jeweiligen konkret berechneten Preisanteil des vertraglich vereinbarten Preises auswirken und dem Vertragspartner zumutbar sind.
7.2 Bei einer Preiserhöhung um mehr als 8 % kann der Vertragspartner ohne Stornierungsgebühren vom Vertrag zurücktreten.
Er ist dazu verpflichtet, dieses Rücktrittsrecht unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber Weyh-Touristik geltend zu machen. Die Rücktrittserklärung bedarf insoweit der Schriftform.
7.3 Das Recht von Weyh-Touristik zur Preiserhöhung nach diesen Geschäftsbedingungen besteht unabhängig davon, ob der Vertragspartner dazu berechtigt ist, die Preiserhöhung an seine Reisekunden weiterzureichen.
Soweit in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, beträgt die Mindestteilnehmerzahl für das jeweils vereinbarte Leistungspaket 20 Personen.
9.1 Der Vertragspartner kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber Weyh-Touristik zu erklären.
9.2 Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich abweichende Rücktrittsfristen und -gebühren vereinbart sind, ist der Vertragspartner bei einem Rücktritt nach Ziffer 9.1 dieser Geschäftsbedingungen dazu verpflichtet, bezogen auf den zum Zeitpunkt des Rücktritts geschuldeten Gesamtpreis pauschal folgende Entschädigung bzw. Stornierungsgebühren an Weyh-Touristik zu zahlen, bei deren Berechnung die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitigen Verwendungen der Leistungen berücksichtigt sind:
Bei einem Rücktritt
9.3 Der Vertragspartner kann jederzeit auch hinsichtlich einzelner Teilnehmerplätze vom Vertrag zurücktreten. Dabei darf die Mindestteilnehmerzahl jedoch nicht unterschritten werden. Es gilt, bezogen auf den für die vom Rücktritt betroffenen Teilnehmerplätze geschuldeten Gesamtpreis, die in Ziffer 9.2 genannten Stornierungspauschalen entsprechend. Weyh-Touristik kann von dem
Vertragspartner jedoch mindestens eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € pro Person von dem Rücktritt betroffenen Teilnehmerplatz verlangen.
Die Leistungserbringung kann aufgrund unvorhersehbarer Einschränkungen erheblich beeinträchtigt werden.
Beide Vertragsparteien können den Vertrag bis zum vereinbarten kostenlosen Stornotermin kündigen. Vor der Kündigung erbrachte Leistungen.
Der Vertragspartner erhält vor Leistungsbeginn eine Anzahlung auf den Gesamtpreis. Diese Entscheidung ist nicht von Bedeutung.
Stornofristen und -kosten finden Sie unter Punkt 9.2. Es besteht kein weitergehender Anspruch. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
Der Vertragspartner ist zu informieren.
Das Kündigungsrecht nach § 648 BGB sowie das Rücktrittsrecht kraft Handelsbrauch sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Wird die Leistung nach Vertragsabschluss aufgrund höherer Gewalt, die auch die Zerstörung von Unterkünften mit sich bringt, erbracht?
Falls unvorhersehbare Ereignisse unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt sind, können beide Vertragsteile den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Leistungsbeginn erhält der Vertragspartner bereits geleistete Anzahlungen.
Der Gesamtpreis wird unverzüglich zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Weyh-Touristik ist für bereits erbrachte Leistungen berechtigt. Auf die erbrachte Leistung entfallende Entgelte verlangen.
Sofern die genannten Umstände nach Leistungsbeginn eintreten, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. Weyh-Touristik wird die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Vertrag zu beenden. Wird der Vertrag gekündigt?
Weyh-Touristik hat einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Reiseteilnehmer, die Leistungen in Anspruch nehmen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung werden von uns nicht übernommen
Bei Mängeln an den von Weyh-Touristik erbrachten Leistungen ist der Vertragspartner verpflichtet, diese unverzüglich zu beheben.
Die Mängel sind dem jeweiligen Leistungsträger anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Mängelanzeige und das Abhilfeverlangen unverzüglich zu erstatten, falls dieser nicht erreichbar ist.
Weyh-Touristik zu richten. Falls Weyh-Touristik während der Reise nicht erreichbar sein sollte, ist die Mängelanzeige innerhalb von drei Werktagen nach der Reise zu erstatten.
Der Mangel muss unverzüglich angezeigt werden.
Der Vertragspartner kann Mängelgewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche nur geltend machen, wenn der Mangel bei rechtzeitiger Anzeige nicht behoben wurde oder der Schaden hätte nicht vermieden werden können.
Wird die von Weyh-Touristik zu erbringende Leistung durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
Den Preis mindern oder den Vertrag kündigen.
Die Kündigung nach Ziffer 12.1 ist erst zulässig, wenn der Vertragspartner eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat, ohne Abhilfe zu leisten. Die Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, ernsthaft und endgültig verweigert wurde oder die sofortige Kündigung des Vertrags vorliegt.
Der Vertrag wird durch ein besonderes Interesse des Vertragspartners gerechtfertigt.
Die Haftung für Schäden.
Weyh-Touristik haftet nicht für Schäden, die nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Weyh-Touristik oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Weyh-Touristik beruhen.
Eine schuldhafte Verletzung einer vertraglichen Pflicht (Kardinalpflicht).
Der Gerichtsstand und das anwendbare Recht.
Der Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien ist der Sitz von Weyh-Touristik in Koblenz.
Sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Dies gilt auch für zwingende internationale Regelungen in Teilbereichen, die Regelungslücken enthalten, ergänzendes nationales Recht zur Anwendung gelangen sollte.
Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Vertrages nicht. In einem solchen Falle gilt anstelle der unwirksamen Klausel das Gesetz.